Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung einer Verfügung
Die öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 10 LZG NRW in der zurzeit geltenden Fassung über die öffentliche Zustellung der an
Fatih, Sehmuz SÖGÜTCÜ
unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift: Kaiser-Karl-Ring 20, 53111 Bonn
Vorladung zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung – Anhörung - auf Grundlage des § 81b Abs. 1 Alternative 2 StPO - des Betroffenen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zur Durchführung seiner erkennungsdienstlichen Behandlung - vom 12. Juni 2025, Az 250514-1403-055467
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Zentrales Dienstgebäude, neben dem Haupteingang, Hauptstraße 1 – 9, 51465 Bergisch Gladbach, vollzogen.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Auf den Aushang wird hiermit hingewiesen.
Bergisch Gladbach, den 8. Juli 2025
Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Wagner, RBr
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 8. Juli 2025
Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung einer Verfügung
Die öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 10 LZG NRW in der zurzeit geltenden Fassung über die öffentliche Zustellung der an
Patrick MÜLLER
unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift: Bahnhofsvorplatz 2a, 50668 Köln
Vorladung zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung – Anhörung - auf Grundlage des § 81b Abs. 1 Alternative 2 StPO - des Betroffenen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zur Durchführung seiner erkennungsdienstlichen Behandlung - vom 12. Juni 2025, Az 250522-1212-055467
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Zentrales Dienstgebäude, neben dem Haupteingang, Hauptstraße 1 – 9, 51465 Bergisch Gladbach, vollzogen.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Auf den Aushang wird hiermit hingewiesen.
Bergisch Gladbach, den 8. Juli 2025
Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Wagner, RBr
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 8. Juli 2025
Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Öffentliche Bekanntmachung einer Verfügung
Die öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 10 LZG NRW in der zurzeit geltenden Fassung über die öffentliche Zustellung der an
Herbert JANKE
unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift: Nagelsbaum 17, 51399 Burscheid
Vorladung zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung – Anhörung - auf Grundlage des § 81b Abs. 1 Alternative 2 StPO - des Betroffenen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zur Durchführung seiner erkennungsdienstlichen Behandlung - vom 12. Juni 2025, Az 250516-0906-055467
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Zentrales Dienstgebäude, neben dem Haupteingang, Hauptstraße 1 – 9, 51465 Bergisch Gladbach, vollzogen.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Auf den Aushang wird hiermit hingewiesen.
Bergisch Gladbach, den 8. Juli 2025
Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Wagner, RBr
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 8. Juli 2025