Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Pressekonferenz Symbolbild
Kommunikation
Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen, das ist das Ziel unserer Kommunikation.

Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind die Behörden im Landespressegesetz verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

Die Pressearbeit der Polizei orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:

  • Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien.
  • Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
  • Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
  • Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.

Pressearbeit als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien. Zur Pressearbeit gehören auch die  Auswertung und Zusammenstellung von Medienpublikationen sowie die Betreuung von Medienproduktionen.

Die tagesaktuellen polizeilichen Pressemeldungen sind im Internet im Presseportal  veröffentlicht.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Rhein-Berg umfasst die generelle Außendarstellung. Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen. Wir sind bemüht, Informationen und Botschaften schnell, eindeutig und kompetent an die Medien, also die Tageszeitungen, Zeitschriften, Magazine, Radio- und Fernsehsender, zu transportieren.

Dies geschieht auf vielfältige Weise, zum Beispiel über die Internetpräsenz oder durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien wie Broschüren, Flyer, Plakate, aber auch durch die Organisation öffentlicher Veranstaltungen.

Neben der nach außen gerichteten Öffentlichkeitsarbeit gehört zum Sachgebiet auch die Aufgabe, die polizeiinterne Kommunikation sicherzustellen. Dies geschieht zum Beispiel über das polizeiinterne Intranet oder die Behördenzeitschrift „pin“, die allen Polizeibeschäftigten zur Verfügung steht.

Hier liegt auch die redaktionelle Verantwortung des Instagram- und des Facebook-Auftritts Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis. 

Telefonische Erreichbarkeit: 02202 205-120

Email: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]rheinisch-bergischer-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110