Versammlungsrecht
Öffentliche Versammlungen oder Aufzüge müssen gemäß § 14 Versammlungsgesetz rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Dies bedeutet, dass diese spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe ihrer Durchführung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Anmeldefrist richtet sich also nicht nach dem Beginn der Versammlung/Aufzug selbst, sondern nach dem Zeitpunkt, ab dem für die Veranstaltung öffentlich geworben bzw. auf diese aufmerksam gemacht werden soll (Internet, Aushänge, Printmedien). In der Anmeldung ist darüber hinaus anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll. Sie können die Versammlungsanmeldung bequem und schnell direkt per E-Mail vornehmen oder das Anmeldeformular per Post oder Fax übersenden. Das entsprechende Antragsformular finden sie im Downloadbereich.
Was bei der Durchführung einer Versammlung ansonsten zu beachten ist, beantworten wir Ihnen auf Anfrage gerne. Die Ansprechpartner des Sachgebiets ZA 1.1 der Kreispolizeibehörde Rhein.-Berg. Kreis stehen Ihnen zur Verfügung.
Anschrift der Versammlungsbehörde:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer-Kreis
Direktion Zentrale Aufgaben
Hauptstr. 1-9
51465 Bergisch Gladbach
Tel: 02202 205-525 Fax: 02202 205-686
E-Mail: versammlungsrecht.rheinisch-bergischer-kreis [at] polizei.nrw.de (versammlungsrecht[dot]gl[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Weitere Information zum Versammlungsrecht finden Sie auch auf der Landesseite der Polizei Nordrhein-Westfalen.