Die Bezahl-Terminals auf den Streifenwagen drucken jetzt für das Verwarnungsgeldverfahren so genannte Zahlungsaufforderungen aus, die die Zahlscheine ablösen. Diese neue Funktion steht nun in allen Kreispolizeibehörden zur Verfügung. Die Geräte haben landesweit in einem aufwändigen Update die neue Software erhalten.
Was ist neu?
Die neuen Zahlungsaufforderungen enthalten neben einer kurzen Erklärung alle wichtigen Informationen, die Sie für die Überweisung des Verwarnungsgeldes benötigen:
Name des Empfängers
Bankverbindung (IBAN und BIC)
Verwendungszweck
Betrag
Girocode (QR-Code)
Für eine noch schnellere und komfortablere Zahlungsweise enthalten die Ausdrucke zusätzlich einen Girocode. Hierbei handelt es sich um einen QR-Code, der mit Ihrer Banking-App gescannt werden kann. Der QR-Code überträgt automatisch alle Daten in das elektronische Überweisungsformular: Empfänger, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck.
Was bleibt?
Doch bei allem Fortschritt: Wenn Sie möchten, können Sie nach wie vor mit Ihrer Zahlungsaufforderung zu Ihrer Bank gehen und die Überweisung dort auf herkömmliche Art vornehmen oder vornehmen lassen bzw. selbst im Online-Portal Ihrer Bank durchführen.
Was auch bleibt, ist die Variante, Ihr Verwarnungsgeld direkt vor Ort bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten an dem mobilen Terminal mit einer EC-Karte oder einer Kreditkarte zu bezahlen. Sie sind mit Ihrem Verwarnungsgeld nicht einverstanden? Dann wird, wie eh und je, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Mit Bargeld können die Bürgerinnen und Bürger die Verwarnungsgelder der Polizei NRW bereits seit Einführung des Systems der bargeldlosen Zahlung im Jahr 2003 nicht mehr bezahlen. Auch daran ändert sich nichts.