Polizeihubschrauber werden an den Konferenztagen bereitstehen, um das Beschränkungsgebiet bei Bedarf zu sichern. Der Einsatz von Drohnen im Stadtgebiet ist generell untersagt. „Die Polizei wird auch den Luftraum rund um die Veranstaltungsörtlichkeiten intensiv im Blick halten“, erläuterte Jan Schabacker, Sprecher der Polizei Münster. „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch Privatleute keinerlei Fluggeräte in der Stadt starten lassen dürfen. Das Erscheinen von Fluggeräten im Einsatzraum löst sofort polizeiliche Maßnahmen aus. Das kann bis zum Abschuss eine unbekannten Fluggerätes führen.“ Das unberechtigte Einfliegen in ein Flugbeschränkungsgebiet ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Blick auf die Sicherheit der Staatsgäste und der Besucherinnen und Besucher in der Stadt wirbt die Polizei um Verständnis für das Verbot. „Der Luftraum ist in punkto Sicherheit nachvollziehbarerweise ein hochsensibler Bereich. Das sollten sich auch private Drohnenbesitzer bewusst machen“, bekräftigte Schabacker. „Wir werden bei Verstößen konsequent einschreiten.“
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G7-Außenministerkonferenz – Polizei richtet Flugbeschränkungsgebiet ein – Drohnen dürfen nicht starten
PLZ
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