Wie und von wem wird der Transport des Impfstoffs zum NRW-Zentrallager geschützt?
- Der Impfstoff der Firma BioNTech, der als erster in NRW zur Verfügung stehen wird, gelangt zunächst in ein Zentrallager in Rheinland-Pfalz. Von hier aus geht es dann nach Nordrhein-Westfalen.
- Der Transport erfolgt durch ein Logistikunternehmen und wird durch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei geschützt, bis die Fracht am Zentrallager eintrifft.
Wie und von wem wird das NRW-Zentrallager geschützt?
- Den Auftrag, die Lagerungsstätte des Impfstoffes und auch die Impfzentren zu schützen, haben die Kommunen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales übertragen bekommen.
- Teils setzen die Kommunen zum Schutz private Sicherheitsunternehmen ein.
- Die nordrhein-westfälische Polizei wird die lokalen Ordnungsbehörden bei der Sicherung unterstützen.
- Die Polizei wird an den Einrichtungen regelmäßig Streife gehen/fahren und offen Präsenz zeigen.
Wie und von wem wird der Transport vom NRW-Zentrallager in die regionalen Impfzentren bzw. in die Alten- und Pflegeheime geschützt?
- Die Wege, die der Impfstoff innerhalb von NRW nehmen wird, unterliegen prinzipiell der Geheimhaltung.
- Für den Schutz stehen der Transportunternehmer, die kommunale Ordnungsbehörde und die jeweilige Kreispolizeibehörde in einem ständigen Austausch miteinander.
- Die Schutzmaßnahmen werden hierbei den Anforderungen, den örtlichen Begebenheiten und einer eventuellen Entwicklung der Sicherheitslage angepasst.
Rechnet die Polizei mit Angriffen oder Blockaden? Und wie reagiert die Polizei?
- Vor dem Hintergrund, dass es leider ein gewisses Potential an aggressiven Corona-Impfgegnern, beziehungsweise Corona-Leugnern und Menschen gibt, die schützende Maßnahmen ablehnen, müssen Vorkehrungen für den Schutz und die Sicherheit der Impfzentren inklusive des Personals durch den Staat getroffen werden.
- Die Polizei NRW ist im ständigen Austausch mit allen Sicherheitsbehörden und bereitet sich fortlaufend auf eine Veränderung der Sicherheitslage vor.
- Aus Gründen der Geheimhaltung können jedoch keine Aussagen über die Intensität der polizeilichen Schutzmaßnahmen für die Transporte und die Impfzentren getroffen werden.