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Schülerpraktikum in unserer Behörde
Berufseinblicke in den polizeilichen Alltag erleichtern die Entscheidungsfindung bei der Berufswahl!

Berufseinblicke in den polizeilichen Alltag erleichtern die Entscheidungsfindung bei der Berufswahl, allerdings sind durch die enorme Nachfrage leider Einschränkungen bei der Durchführung nötig.

Einige Fakten vorab:

Die Teilnahme an einem polizeilichen Schülerbetriebspraktikum ist an folgende Grundvoraussetzungen gebunden: 

  • Besuch einer weiterführenden Schule (Gymnasium, Gesamtschule, Fachoberschule)
  • mindestens in der 10 Klasse, besser 11
  • mindestens 15 Jahre alt
  • Eignung für eine spätere Einstellung in den Polizeiberuf
  • nur vom 01.09. bis zum 10.05. des Folgejahres möglich
  • zeitlicher Vorlauf/Bewerbung ca. 9 Monate vor dem Praktikum
  • Dauer 1 Woche
  • Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis

 

Jetzt zu den Details:

Seit vielen Jahren führt die Kreispolizeibehörde mit großem Erfolg Betriebserkundungen für Schülerinnen und Schüler durch. Seit dem Jahr 2001 wurde der Ablauf der Praktikumszeiten auf 2 Wochen umgestellt. Dadurch wurde erreicht, dass ein „echter“ Einblick in der Beruf und die damit verbundenen Arbeitsabläufe möglich ist. Mittlerweile bieten wir aufgrund der immer größeren Nachfrage nur noch 1 Woche an, um mehr jungen Leuten die Chance eines Praktikums einzuräumen.

Unsere Praktikantinnen und Praktikanten sitzen mit dem Einsatzteam im Streifendienst oder beim Verkehrsdienst (während der jeweiligen Früh- oder Spätschicht), als Beobachterin oder Beobachter im Streifenwagen. Weiterhin versuchen wir Einblicke in die Ermittlungsdienste, die Verkehrssicherheitsberatung, den Aufgabenbereich des Bezirksdienstes oder das Einsatztraining zu ermöglichen. Als Highlight und externer Programmpunkt, hat sich die Teilnahme an der praktischen Ausbildung unserer Studenten in der Polizeischule Brühl herausgestellt.

Bedingt durch die Lage des zentralen Dienstgebäudes der Polizei in Bergisch Gladbach, müssen Schülerinnen und Schüler aus dem Nord- oder Südkreis allerdings zu bestimmten Programmpunkten eine weitere Anreise in Kauf nehmen. Die Zeiten im Streifen- oder beim Bezirksdienst werden im Normalfall bei den örtlichen Polizeiwachen durchgeführt.

Der abwechslungsreiche Verlauf verbunden mit den realistischen Einblicken in die verschiedenen Berufsbereiche führt allerdings auch zu einer starken Nachfrage bei den interessierten jungen Leuten.

In den letzten Jahren konnte die Kreispolizeibehörde pro Jahr ca. 60-80 Praktikantinnen und Praktikanten betreuen (die Zahl der Praktikumsanfragen bewegt sich bei 200-300 pro Jahr). Eine enorme Zahl, die sowohl die hohe zusätzliche Belastung aber gleichzeitig auch das große zusätzliche Engagement meiner Kolleginnen und Kollegen ausdrückt. Die Rückmeldung unserer vielleicht zukünftigen Kolleginnen und Kollegen sind durchweg überwältigend positiv. „Ein anderes Bild von der Polizei“,  „Begeisterung über die Offenheit der Polizistinnen und Polizisten“, „eine rundum intensive und persönliche Betreuung“ sind nur einige der vielen Rückmeldungen.

Auch die Tatsache, dass sich im Nachhinein, ca. 75% unserer Expraktikantinnen und –praktikanten für den Polizeiberuf bewerben, spricht für die gelungene Durchführung.

Allerdings müssen wir durch die Änderungen des polizeilichen Studienablaufs und der im Bachelorstudiengang vorgesehenen Praktika leider erhebliche Einschnitte für die Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums vornehmen.

Zukünftig können nur noch vom 01.09. bis zum 10.05. Einblicke in den Beruf gewährt werden.

In allen anderen Zeiträumen betreuen wir hier im Rheinisch-Bergisch Kreis 20-24 Bachelorstudenten. Das führt dazu, dass viele Schulpraktika in Zeiträume fallen, in denen wir einfach „keinen Platz mehr“ in den Einsatzfahrzeugen haben. Auch die Möglichkeiten so genannte Ferienpraktika durchzuführen, beschränken sich auf die Herbst- und Osterferien. Hier sind wir auch bereits langfristig ausgebucht. Also besser zu früh als zu spät melden!!

Zurzeit versuche ich mit Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen vermehrt Kurzzeitpraktika in den oben dargestellten Zeiträumen anzubieten, zum Beispiel von Donnerstag bis Sonntag. Hier ist dann allerdings eine Freistellung von der Schule erforderlich.

Ein wichtiger Aspekt für die Praktikumsteilnahme, ist aber auch die Abwägung der Möglichkeit, später in den Polizeiberuf eingestellt werden zu können. Gesundheitliche Einschränkungen, die bei einer möglichen Bewerbung zu einer Ablehnung durch den polizeiärztlichen Dienst führen würden, schließen auch die Teilnahme an einem Praktikum aus.

Das kläre ich allerdings noch einmal ausführlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, das in jedem Fall vor der Praktikumszusage geführt wird. Hier versuche ich mir auch einen Eindruck von den Interessierten zu machen. Denn gerade in unserem Praktikum ist es enorm wichtig sehr kommunikativ zu sein und selbstbewusst aufzutreten.

 

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