Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Öffentliche Zustellung einer Verfügung
Die öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 10 LZG NRW in der zurzeit geltenden Fassung über die öffentliche Zustellung die an
FUHRMANN, Marco
unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift: Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg
Hauptstraße 289-291
51465 Bergisch Gladbach
gerichtete Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (aus präventiv-polizeilichen Gründen) vom 03.09.2020, Aktenzeichen: 606000-007305-20/4
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Zentrales Dienstgebäude, neben dem Haupteingang, Hauptstraße 1 – 9, 51465 Bergisch Gladbach, vollzogen.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Auf den Aushang wird hiermit hingewiesen.
Bergisch Gladbach, den 03.09.2020
Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Wagner, RBr
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: