Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Öffentliche Zustellung einer Verfügung
Die öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 10 LZG NRW in der zurzeit geltenden Fassung über die öffentliche Zustellung einer an
PILGRAM, Tim
unbekannten Aufenthaltes
letzte bekannte Anschrift: Schützenstr. 2, 42799 Leichlingen
gerichteten Verfügung vom 27.10.2022, Aktenzeichen: 220924-1400-032422
wird durch Aushang für die Dauer von mindestens zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Zentrales Dienstgebäude, neben dem Haupteingang, Hauptstraße 1 – 9, 51465 Bergisch Gladbach, vollzogen.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Auf den Aushang wird hiermit hingewiesen.
Bergisch Gladbach, den 27.10.2022
Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez.
Kauffmann, KHKin
Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 27.10.2022