Öffentliche Bekanntmachung
Hinweise über öffentliche Bekanntmachungen der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises
Öffentliche Zustellungen über Verfügungen

 

Hinweis über eine öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises

Öffentliche Zustellung einer Verfügung

 


Die öffentliche Bekanntmachung der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises gemäß § 10 LZG NRW in der zurzeit geltenden Fassung über die öffentliche Zustellung einer an

PILGRAM, Tim

unbekannten Aufenthaltes

letzte bekannte Anschrift: Schützenstr. 2, 42799 Leichlingen 


gerichteten Verfügung vom 27.10.2022, Aktenzeichen: 220924-1400-032422

wird durch Aushang für die Dauer von mindestens zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises, Zentrales Dienstgebäude, neben dem Haupteingang, Hauptstraße 1 – 9, 51465 Bergisch Gladbach, vollzogen.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Auf den Aushang wird hiermit hingewiesen.

Bergisch Gladbach, den 27.10.2022


Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
als Kreispolizeibehörde
Im Auftrag
gez.

Kauffmann, KHKin

Tag des Aushangs an der Bekanntmachungstafel: 27.10.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110